Neustädter Kirchweihen
In Neustadt an der Aisch gibt es zwei Zeiten: die vor der Kirchweih und die nach der Kirchweih. Die schönste Zeit ist aber die der Kirchweih selbst.
Das reichhaltige FESTPROGRAMM hält für jeden Besucher Höhepunkte bereit, für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Alt und Jung. Wir laden Sie alle herzlich ein - auf den Marktplatz zum Standkonzert und fränkischen Kirchweihtänzen, auf den Festplatz zum Bieranstich, zum Schützenauszug, zum Kinderfest, zum offiziellen Frühschoppen, zur Boxveranstaltung oder aber zum Jägerfrühschoppen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Feiern Sie mit Ihrer Familie, mit Ihren Freunden, Geschäftspartnern und Bekannten. Genießen Sie das einmalige Flair unter alten Bäumen oder im Festzelt, das Kirchweihbier, die fränkischen Spezialitäten und natürlich die vielfältigen Fahrgeschäfte.
Festprogramm Neustädter Kirchweih 2026
vom 6. bis 14. Juni 2026
Freitag, 05.06.
19.00 Uhr Aufstellen der Kirchweihfichte mit Volkstanz und Musik, Bewirtschaftung am Marktplatz
Samstag, 06.06.
13.45 Uhr Einzug des Festzuges mit Tanzgruppen von der Bamberger Straße zum Marktplatz
14.00 Uhr Platzkonzert mit der Stadtkapelle Frankenland und fränkischen Kirchweihtänzen am Marktplatz
14.30 Uhr Musikeinzug und Festzug ab Rathaus, Stadtkapelle Frankenland; ökumenisches Kirchweihsingen
an der Evang. Stadtkirche, Bayer. Defiliermarsch vor Geburtshaus von Adolph Scherzer
15.00 Uhr Festbieranstich am Musikpavillon durch den Ersten Bürgermeister Alexander Müller
Allgemeiner Festbetrieb
Musik im Freien, Stimmungsmusik mit der Stadtkapelle Frankenland
17.00 - 21.00 Uhr Offenes Bürgerschießen der Kgl.-priv.-Schützengesellschaft (ab 8 Jahren) im Schießhaus
19.00 Uhr Musik in der Festhalle, Stimmungsmusik mit den “Lichtenauer Musikanten”
19.30 Uhr Musik im Festzelt, Stimmungsmusik mit der Band „VOLLDAMPF … Party pur aus Franken“
Sonntag, 07.06.
09.45 Uhr Andacht zur Kirchweih in der Evang. Stadtkirche mit anschließendem Zug zum Festplatz
10.15 Uhr Kirchweihgottesdienst mit dem Posaunenchor am Festplatz
11.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit der „Stadtkapelle Frankenland“
11.30 Uhr Turmblasen des Posaunenchors Neustadt a.d.Aisch von der Stadtkirche
11.30 Uhr Allgemeiner Festbetrieb (Fahrgeschäfte ab 14.00 Uhr geöffnet)
15.00 - 21.00 Uhr Offenes Bürgerschießen (ab 8 Jahren) im Schießhaus
15.30 Uhr Musik im Festzelt, Stimmungsmusik mit dem „Gaudi-Express“
Montag, 08.06.
11.30 Uhr Allgemeiner Festbetrieb
12.30 Uhr Schützenauszug der KpSG 1471 NEA ab Wirtshaus “Scharfes Eck” (ab 10.30 Uhr Schützenfrühschoppen im Wirtshaus “Scharfes Eck”)
15.00 - 21.00 Uhr Offenes Bürgerschießen (ab 8 Jahren) im Schießhaus
19.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit der „Stadtkapelle Frankenland“
19.30 Uhr Musik im Festzelt, Stimmungsmusik mit der Showband „Radspitz“
Dienstag, 09.06.
11.30 Uhr Allgemeiner Festbetrieb
13.00 - 18.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit den “Freiwilligen”
14.00 Uhr Kinderfest auf dem Marktplatz (mit Geißbocktanz)
anschließend Festumzug über die Würzburger Straße zum Festplatz
bis 19.00 Uhr Kinder- und Familiennachmittag mit ermäßigten Fahr- und Eintrittspreisen
17.00 - 21.00 Uhr Offenes Bürgerschießen (ab 8 Jahren) im Schießhaus
ab 16.30 Uhr “Kerwa-Fußballturnier” am Sportplatz beim Festzelt. Vertreten sind Mannschaften der Ficht´n-Lupfer, Landratsamt Neustadt a.d.Aisch, Stadt Neustadt a.d.Aisch und Sparkasse Neustadt a.d.Aisch. Anstoß durch Ersten Bürgermeister Alexander Müller
19.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit den „Altmannshäuser Musikanten“
19.30 Uhr Musik im Festzelt, Stimmungsmusik mit dem „Gaudi-Express“
Mittwoch, 10.06.
11.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen Stadt/Landkreis im Festzelt
Musikalische Umrahmung mit der Stadtkapelle Frankenland
11.30 Uhr Allgemeiner Festbetrieb
17.00 - 21.00 Uhr Offenes Bürgerschießen (ab 8 Jahren) im Schießhaus
19.00 Uhr Musik in der Festhalle, Stimmungsmusik mit den „Seitz Buam“
19.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit der „Gremsdorfer Blaskapelle“
19.00 Uhr Musik im Festzelt, Stimmungsmusik mit der Band „Moonlights“
gegen 22.30 Uhr Großfeuerwerk in den Aischwiesen
Donnerstag, 11.06.
11.30 - 24.00 Uhr Bewirtschaftung der zentralen Ausschankstelle, der Imbissbuden, des Festzeltes, des Metzgerzeltes und der Festhalle ohne Musik erlaubt
Freitag, 12.06.
11.30 Uhr Allgemeiner Festbetrieb
19.00 Uhr Musik in der Festhalle, Stimmungsmusik mit der Band „Nachtgeger“
19.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit dem „Musikverein Ulsenheim“
19.00 Uhr Musik im Festzelt, Stimmungsmusik mit der Band „Moonlights…auch heuer wieder“
Samstag, 13.06.
11.30 Uhr Allgemeiner Festbetrieb
19.00 Uhr Musik in der Festhalle, Stimmungsmusik mit der Band „Querbeet“
19.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit der „Stadtkapelle Frankenland“
19.00 Uhr Musik im Festzelt, Stimmungsmusik mit der Band „VOLLDAMPF ... Party pur aus Franken“
19.30 Uhr Offenes Bürgerschießen, Preisverleihung im Schießhaus
Sonntag, 14.06.
10.00 - 17.00 Uhr Trinitatismarkt in der Bahnhofstraße
10.00 Uhr Boxveranstaltung im Festzelt
10.15 Uhr Gottesdienst für Groß und Klein am Kinderspielplatz „An den Herrenbergen“ (bei schlechtem Wetter in der Himmelfahrtskirche)
11.00 Uhr Mittagstisch im Festzelt, zünftiger Kerwa-Ausklang
11.00 – 12.30 Uhr Traditioneller Jägerfrühschoppen des Jägervereins Neustadt a.d.Aisch und Umgebung
mit Bläsertreffen verschiedener Jagdhorn-Bläsergruppen
11.30 Uhr Allgemeiner Festbetrieb
14.00 Uhr Musik im Freien, Stimmungsmusik mit dem „Musikverein Diespeck“
Alle Angaben ohne Gewähr! Änderungen vorbehalten.
Die Betriebszeit am Festplatz beginnt täglich ab 11.30 Uhr, sonntags ab 11.00 Uhr und am Eröffnungstag ab 15.00 Uhr.
Sie endet am Eröffnungstag bis zum Nachkirchweihsamstag jeweils um 24.00 Uhr, am Nachkirchweihsonntag bereits um 23.00 Uhr.
a) auf dem Großparkplatz bei der Wasenmühle
b) auf dem Parkplatz „Zentrum“ (Bereich Schnizzersweg) ohne Busspur!!!
c) auf dem Kundenparkplatz des OBI-Baumarktes außerhalb der Geschäftszeiten
d) auf dem Kundenparkplatz des ALDI-Supermarktes außerhalb der Geschäftszeiten
e) Parkplätze in und um die Innenstadt - Fußweg zum Festplatz maximal 5 Minuten!
Bitte beachten Sie die ausgeschilderten Parkmöglichkeiten sowie die Parkplatzwegweisung!
Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung werden in der Parkbucht vor dem Anwesen An den Herrenbergen 1 eingerichtet!
Abstellplätze für Fahrräder bestehen bei der Freisportanlage am Karl-Ströbel-Weg und bei der Parkanlage „Wasenmühle“
Alle Festbesucher und Schausteller sowie die Geschäftsinhaber und Lieferanten am Festplatz werden dringend gebeten, die vorstehenden Verkehrsregelungen, vor allem das Fahrverbot auf der Festplatzstraße und die aufgestellten Haltverbotszeichen, unbedingt zu beachten, damit der Festbetrieb gefahrlos abgewickelt werden kann.
An allen Kirchweihtagen (06.06. – 14.06.2026) gilt in der Stadt Neustadt a.d. Aisch folgende Betriebs- und Sperrzeitenregelung:
1. Der Festbetrieb auf dem Kirchweihgelände beginnt täglich um 11.30 Uhr, sonntags ab 11.00 Uhr, am Eröffnungstag um 15.00 Uhr und endet am Eröffnungstag bis zum Nachkirchweihsamstag jeweils um 24.00 Uhr, am Nachkirchweihsonntag bereits um 23.00 Uhr, einheitlich bei allen Geschäftszweigen einschließlich Festzelt, Metzgerzelt und Schankbuden.
2. Am Donnerstag (11.06.) ist eine Bewirtschaftung der zentralen Ausschankstelle, der Imbissbuden, des Metzgerzeltes, des Festzeltes, der Festhalle und des Kerwadorfes erlaubt. Alle anderen Betriebe - vor allem die Fahrbetriebe - bleiben an diesem Tag geschlossen.
3. Gastwirtschaften, Schankwirtschaften und Cafébetriebe außerhalb des Festplatzes dürfen entsprechend der Verordnung der Stadt Neustadt a.d.Aisch während der Kirchweihwoche vom Eröffnungstag (Samstag auf Sonntag) bis einschließlich Nachkirchweihsonntag (Sonntag auf Montag) bis spätestens 03.00 Uhr nachts geöffnet haben.
Das Jugendschutzgesetz auch auf der Neustädter Kirchweih beachten!
Kinder und Jugendliche verdienen einen besonderen Schutz in unserer Gesellschaft. Alle Erwachsenen stehen somit in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, zum Beispiel durch bestimmte Inhalte von Medien oder vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt unter anderem den Aufenthalt an öffentlichen Orten wie z.B. Gaststätten oder Tanzveranstaltungen und den Konsum und Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit.
Jugendschutzgesetz in Bezug auf Alkohol
Unter 16 Jahren: Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Verzehr von allen alkoholhaltigen Getränken ist generell verboten.
Ab 16 Jahren: Abgabe und Verzehr von Bier, bierhaltigen Mischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen Mischgetränken sind erlaubt.
Ab 18 Jahren: Abgabe und Verzehr von Spirituosen und spirituosenhaltigen Mischgetränken sowie allen anderen alkoholhaltigen Getränken sind erlaubt.
Jugendschutzgesetz in Bezug auf Zeitgrenzen
Zeitgrenzen bei Tanzveranstaltungen und Gaststätten sind folgendermaßen geregelt:
Unter 16 Jahren gilt ein völliges Aufenthaltsverbot, bis 18 Jahre ist die Zeitgrenze bei 24 Uhr für unbegleitete Kinder und Jugendliche.
Hier gibt es Ausnahmen: Begleitet können Kinder und Jugendliche durch eine Erziehungsbeauftragte Person (mit einer Erziehungsbeauftragung) oder durch eine Personensorgeberechtigte Person werden.
Auch an der Neustädter Kirchweih findet natürlich das Jugendschutzgesetz Beachtung: die Ausschankstellen sind entsprechend informiert und geschult. Durch Jugendschutzkontrollen der Polizei wird dies außerdem kontrolliert und unterstützt.
VERKEHRSREGELUNGEN während der Neustädter Kirchweih:
Für die Dauer der Neustädter Kirchweih 2026 vom 06.06.2026 bis 15.06.2026 gelten für den Festplatzbereich und die angrenzenden Straßen die nachstehenden Verkehrsregelungen:
Die Festplatzstraße "Bei den Sommerkellern" ist ab Samstag, 06.06.2026, ab 12.00 Uhr bis einschließlich Montag, 15.06.2026, 16.00 Uhr (wegen Abbauarbeiten) für Fahrzeuge aller Art gesperrt!
Von dieser Sperrung sind die Anwohner, Schausteller und Lieferanten am Festplatz täglich von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ausgenommen. In der übrigen Zeit ist jeder Fahrzeugverkehr verboten, soweit nicht im Einzelfall eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Außerdem besteht für die Festplatzstraße ein beidseitiges eingeschränktes Haltverbot.
In folgenden Straßen besteht ein absolutes Haltverbot:
a) nördliche Straßenseite der Straße "An den Herrenbergen"
b) beidseitig in der Straße „Gärtnersberg“
c) beidseitig in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße
d) südliche Straßenseite der Straße "Am Aischsteg"
e) beidseitig in der Riedfelder Ortsstraße bis zur Kreuzung „An der Steige“/Steinsweg“
f) beidseitig in der nördlichen Markgrafenstraße (Bundesstraße – An den Herrenbergen)
KIRCHWEIHBUSLINIEN
Anlässlich der Neustädter Kirchweih 2026 wird seitens der Stadt Neustadt a.d.Aisch wieder eine Buslinie zwischen den Ortsteilen, der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land und dem Festplatz an folgenden Tagen eingerichtet:
An den beiden Samstagen, 06. Juni und 13. Juni 2026
am Feuerwerksabend, 10. Juni 2026
Abfahrtszeiten:
Linie a) am 06.06., 10.06. und 13.06.;
18.45 Uhr Obernesselbach 18.00 Uhr Unterstrahlbach 18.50 Uhr Unternesselbach 18.03 Uhr Oberstrahlbach 18.55 Uhr Schauerheim 18.05 Uhr Herrnneuses 19.00 Uhr Diebach 18.10 Uhr Schellert 19.10 Uhr Neustadt a.d.Aisch 18.15 Uhr Oberschweinach 18.20 Uhr Unterschweinach 18.25 Uhr Birkenfeld 18.30 Uhr Neustadt a.d.Aisch Linie b) am 06.06. und 10.06.
18.20 Uhr Untersachsen 19.00 Uhr Stübach 18.25 Uhr Obersachsen 19.10 Uhr Baudenbach 18.30 Uhr Dettendorf 19.20 Uhr Höfen 18.35 Uhr Diespeck 19.22 Uhr Roßbach 18.45 Uhr Neustadt a.d.Aisch 19.30 Uhr Hambühl Linie c) am 06.06. und 10.06.
18.45 Uhr Pahres 19.07 Uhr Abtsgreuth 18.50 Uhr Reinhardshofen 19.10 Uhr Mittelsteinach 18.53 Uhr Bergtheim 19.15 Uhr Münchsteinach 18.55 Uhr Rockenbach 19.20 Uhr Kleinsteinach 19.00 Uhr Neuebersbach 19.25 Uhr Gutenstetten 19.05 Uhr Altershausen Linie d) am 06.06., 10.06. und 13.06.
Neu: Busunternehmen „Thürauf“
17.55 Uhr Ipsheim
18.00 Uhr Altheim
18.05 Uhr Dottenheim
18.10 Uhr Dietersheim
18.20 Uhr Beerbach
18.25 Uhr Oberroßbach
18.40 Uhr Neustadt a.d.Aisch
Rückfahrt an den beiden Samstagen um 24.00 Uhr, am Feuerwerksabend um 23.30 Uhr, ab Bushaltestelle am Schnizzersweg bei der „NeuStadtHalle“.
Der Fahrpreis der Buslinie a) beträgt pro Person 2,00 €, eine Familienkarte kostet 3,00 € pro Fahrt.
Der Fahrpreis der Buslinie b) beträgt pro Person 2,50 €, eine Familienkarte kostet 5,00 € pro Fahrt.
Der Fahrpreis der Buslinie c) beträgt pro Person 2,50 €, eine Familienkarte kostet 5,00 € pro Fahrt.
Der Fahrpreis der Buslinie d) beträgt pro Person 2,00 €, eine Familienkarte kostet 3,00 € pro Fahrt.
Änderungen vorbehalten.
Termine
Neustädter Kirchweihen
Neustädter Kerwa 2026
- 6. bis 14. Juni
Kirchweih in den Ortsteilen 2026 (angegeben sind die beiden Haupttage, jeweils Samstag und Sonntag)
- Unterschweinach: 9.-10. Mai
- Schellert: 4.-5. Juli
- Birkenfeld: 5.-6. September
- Unternesselbach: 19.-20. September
- Herrnneuses: 26.-27. September
- Obernesselbach: 26.-27. September
- Eggensee: 17.-18. Oktober
- Schauerheim: 17.-18. Oktober
- Diebach: 31. Oktober - 1. November
Festplatz
Kirchweih Obernesselbach
Volksfeste & Kerwas

