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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadt Neustadt an der Aisch bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird in der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BayBITV) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot für das Stadtportal, die Freizeitseite, Wirtschaftsseite und das Kloster Birkenfeld der Stadt Neustadt an der Aisch: info@neustadt-aisch.de

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 22.11.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

Stadt Neustadt an der Aisch

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

1. Barriere:

  • Beschreibung
    Ein Video in Gebärdensprache, das die Inhalte des Webauftritts vorstellt, fehlt.
  • Maßnahmen
    Eine Videoproduktion ist in Planung.
  • Zeitplan
    Für die Videoproduktion besteht noch kein konkreter Zeitplan.
  • Barrierefreie Alternative
    Keine.

2. Barriere:

  • Beschreibung
    Der Imagefilm zum NeuStadtAktivWeg ist bisher mit keinen Untertiteln versehen.
  • Maßnahmen
    Eine Aktualisierung des Videos ist vorgesehen.
  • Zeitplan
    Für die manuelle Untertitelung besteht noch kein konkreter Zeitplan.
  • Barrierefreie Alternative
    Keine.

3. Barriere:

  • Beschreibung
    Teile der PDF-Dokumente auf dieser Seite sind nicht maschinenlesbar.
  • Maßnahmen
    Neue PDF-Dokumente werden maschinenlesbar eingestellt.
  • Zeitplan
    Die Überarbeitung des gesamten PDF-Archivs kann aufgrund des großen Umfangs nur Schritt für Schritt erfolgen.
  • Barrierefreie Alternative
    Keine.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Sabine Fink
E-Mail: sabine.fink@neustadt-aisch.de
Telefon: 09161 666 - 18

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden.

Link zum Kontaktformular:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Postanschrift und Mailadresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de